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Anfeindungen gegen Politikerinnen und Politiker: Zahlen, Folgen und Hilfe

Titelbild Anfeindungen gegen Politikerinnen und Politiker: Zahlen, Folgen und Hilfe. Vier Kreise mit den Stichworten Zahlen, Folgen, Recht und Hilfe.

Beleidigungen, Drohungen und Verleumdungen treffen Menschen in der Politik auf allen Ebenen, vom Gemeinderat bis zum Bundestag. Die Polizei hat 2025 bundesweit 5.797 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger erfasst. Das Bundeskriminalamt geht von einer hohen Dunkelziffer aus.

In diesem Beitrag fasse ich zusammen, was amtliche Statistiken und Befragungen über Anfeindungen sagen, welche Folgen sie haben, was rechtlich gilt und welche ersten Schritte möglich sind. Ich begleite Politikerinnen, Politiker und Fraktionen überparteilich, auch nach Anfeindungen. Wenn Sie darüber sprechen möchten, vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch (15 Minuten). In akuten Krisen ist ein kurzfristiger Termin möglich.

Wichtigste Erkenntnisse

  • 2025 erfasste die Polizei 5.797 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger (2024: 6.059). Das BKA geht von einer hohen Dunkelziffer aus (BKA, 09.06.2026).
  • Im Kommunalen Monitoring von BKA und MOTRA waren je nach Befragungswelle ein Drittel bis fast die Hälfte der kommunalen Amtspersonen betroffen (KoMo, Stand März 2026).
  • 81 bis 83 % der Betroffenen berichten von Belastungen, 64 % haben ihr Verhalten im Amt geändert, 7 bis 10 % denken über einen Rückzug nach (ebd.).
  • Nur 11 bis 14 % der Betroffenen zeigen Vorfälle an (ebd.).
  • Nach § 188 StGB werden Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Menschen im politischen Leben strenger bestraft, ausdrücklich auch auf kommunaler Ebene (§ 188 StGB).

Wie oft werden Politikerinnen und Politiker angefeindet?

Es gibt zwei Arten von Zahlen: Straftaten, die der Polizei bekannt werden, und Befragungen der Betroffenen. Die Befragungen zeigen deutlich mehr, weil viele Vorfälle nicht angezeigt werden.

Grafik: Anfeindungen in der Kommunalpolitik laut Kommunalem Monitoring 2021 bis 2024. Ein Drittel bis die Hälfte der kommunalen Amtspersonen betroffen. 81 bis 83 Prozent der Betroffenen psychisch oder körperlich belastet. 64 Prozent haben ihr Verhalten im Amtsalltag geändert. 7 bis 10 Prozent erwägen Amtsniederlegung oder keine neue Kandidatur.

  • BKA, Statistik 2025: Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger auf allen Ebenen. Ergebnis: 5.797 Fälle (2024: 6.059).
  • Kommunales Monitoring (BKA und MOTRA): Befragung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Landrätinnen und Landräten, ehren- und hauptamtlich, Mai 2021 bis Oktober 2024. Ergebnis: je nach Befragungswelle ein Drittel bis fast die Hälfte betroffen, meist durch Beleidigungen, Verleumdungen und Drohungen.

Stand: 22.10.2026.

Laut KoMo nennen die Betroffenen als häufigsten Anlass persönliche Enttäuschung und Frust (75 bis 85 %), politische oder religiöse Motive in 15 bis 25 % der Fälle (KoMo, S. 2). Nach dem KoMo sind Frauen, Ehrenamtliche und Kommunen in Ostdeutschland besonders häufig betroffen (ebd.).

Welche Folgen haben Anfeindungen?

Anfeindungen betreffen die Person, ihre Arbeit im Amt und die Bereitschaft, sich weiter zu engagieren. Die Befunde aus dem KoMo (S. 2):

  • Gesundheit: 81 bis 83 % der Betroffenen berichten von psychischen oder körperlichen Belastungen.
  • Verhalten im Amt: 64 % haben ihr Verhalten geändert, etwa bei öffentlichen Terminen oder Äußerungen.
  • Rückzug: 7 bis 10 % ziehen in Erwägung, das Amt niederzulegen oder nicht wieder zu kandidieren.

Wie es um die Zahl der Bewerbungen bei Bürgermeisterwahlen steht, zeige ich im Ratgeber Wie werde ich Bürgermeister oder Bürgermeisterin?

Was ist strafbar?

Kritik an politischen Entscheidungen ist erlaubt und gehört zur Demokratie. Strafbar können zum Beispiel Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder Bedrohung sein.

Für Menschen im politischen Leben gilt zusätzlich § 188 StGB. Danach werden Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung strenger bestraft, wenn sie öffentlich begangen werden, mit der Stellung der Person im öffentlichen Leben zusammenhängen und ihr öffentliches Wirken erheblich erschweren können. Das Gesetz stellt klar: „Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene“ (§ 188 StGB).

Ob ein Vorfall strafbar ist, prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft. Rechtsberatung gebe ich nicht.

Was können Betroffene tun?

Grafik: Was tun nach einer Anfeindung, fünf Schritte. Festhalten mit Datum, Wortlaut und Screenshots. Bei der Plattform melden. Anzeige bei der Polizei, im Notfall 110. Hilfe bei einer Beratung oder der Starken Stelle holen. Nicht allein bleiben: Team, Familie und Begleitung einbeziehen.

  1. Festhalten: Datum, Ort, Wortlaut und Zeugen notieren, bei Inhalten im Netz Screenshots machen.
  2. Melden: Inhalte im Netz über die Meldefunktion der Plattform melden.
  3. Anzeigen: bei der Polizei, in vielen Ländern auch online. Bei akuter Gefahr gilt der Notruf 110.
  4. Hilfe holen: Für Menschen in kommunalen Ämtern und Mandaten gibt es die bundesweite Starke Stelle (0800 300 99 44).
  5. Nicht allein bleiben: Familie, Team und Fraktion einbeziehen. Laut KoMo ignorieren 22 bis 28 % der Betroffenen die Vorfälle (KoMo, S. 2).

Was können Fraktionen, Parteien und Verwaltungen tun?

Das KoMo nennt Maßnahmen auf mehreren Ebenen (KoMo, S. 14 bis 18), darunter:

  • Schulungen zu Resilienz und Umgang mit Anfeindungen,
  • Austausch und Mentoring unter Menschen in der Kommunalpolitik,
  • Regeln für die Debatte in Gremien und für soziale Medien,
  • Beratung bei Konflikten in politischen Gremien.

Eine Fraktion kann vorher klären, wer bei einem Vorfall was übernimmt: wer festhält, wer mit der betroffenen Person spricht und wer nach außen kommuniziert.

Wie ich Sie unterstütze

Ich begleite Politikerinnen, Politiker, Fraktionen und Teams überparteilich für alle, die demokratisch antreten, auch nach Anfeindungen. Im Politik-Coaching geht es dann zum Beispiel um den Umgang mit Kritik, um mentale Stabilität und um den Umgang mit belastenden Erlebnissen. Fraktionen und Vorstände begleite ich in der politischen Supervision, wenn Anfeindungen von außen die Zusammenarbeit belasten.

Aus meiner Beratung: Ich habe Menschen in der Politik nach Anfeindungen begleitet. Themen waren der Umgang mit Kritik, die eigene mentale Stabilität und der Umgang mit negativen Erlebnissen. Anonymisiert, weil meine Arbeit vertraulich ist.

Was Sie mir sagen, bleibt vertraulich; ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Coaching ersetzt keine Psychotherapie, keine Rechtsberatung und keinen Polizeischutz. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch (15 Minuten); in akuten Krisen ist auch ein kurzfristiger Termin möglich.

Häufige Fragen zu Anfeindungen gegen Politiker

Wie viele Straftaten gegen Politikerinnen und Politiker gibt es?

2025 erfasste die Polizei 5.797 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, nach 6.059 im Jahr 2024. Das BKA geht von einer hohen Dunkelziffer aus (BKA).

Gilt der besondere Schutz auch für Gemeinderäte?

Ja. § 188 StGB nennt ausdrücklich die kommunale Ebene (§ 188 StGB).

Wo bekommen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker Hilfe?

Bei akuter Gefahr über den Notruf 110, für eine Anzeige bei der Polizei. Beratung für Menschen in kommunalen Ämtern und Mandaten bietet die Starke Stelle unter 0800 300 99 44.

Soll ich Hasskommentare löschen?

Halten Sie den Inhalt zuerst fest, etwa per Screenshot. Danach können Sie melden, anzeigen und löschen. Mehr zum Umgang mit Kommentaren steht im Ratgeber Social Media für Politiker.

Hilft Coaching nach Anfeindungen?

Coaching kann helfen, Erlebtes einzuordnen, Grenzen zu setzen und wieder handlungsfähig zu werden. Es ersetzt keine Psychotherapie und keine Anzeige. Ob es für Sie passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Quellen

  • Bundeskriminalamt: Pressemitteilung zur Politisch motivierten Kriminalität 2025, 09.06.2026, über presseportal.de
  • Bundeskriminalamt und MOTRA: Befunde aus dem „Kommunalen Monitoring“. Zwischenbilanz der ersten Projektphase, Stand März 2026, PDF
  • Strafgesetzbuch: § 188 StGB
  • Stark im Amt: Starke Stelle

Alle abgerufen am 22.10.2026.

Aktualisierungen

  • 22.10.2026: Beitrag veröffentlicht. Stand der Zahlen: 22.10.2026.
Politikberater Sebastian Flack

Autor Sebastian Flack

Über den Autor

Ich bin Sebastian Flack, systemischer Politikberater, politischer Supervisor und Politik-Coach. Als Sozial- und Politikwissenschaftler (M.A.) und Ex-Soldat bin ich seit über zehn Jahren in der Politikberatung tätig. Ich begleite Politikerinnen und Politiker, Parteien, Fraktionen und Organisationen dabei, in komplexen Lagen klar und handlungsfähig zu bleiben.

Meine Arbeit verbindet wissenschaftliche Fundierung, praktische Erfahrung und eine systemische Denkweise. Ich arbeite überparteilich für alle, die demokratisch antreten.

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