...

Wie werde ich Bürgermeister oder Bürgermeisterin?

Illustration: ein Rathaus in der Mitte, verbunden mit vier gleich großen Kreisen für Voraussetzungen, Kandidatur, Wahlkampf und Amt, daneben der Titel Bürgermeister werden

Bürgermeisterin oder Bürgermeister zu werden heißt, Verwaltung zu führen und zugleich politisch zu gestalten. Welche Voraussetzungen gelten, regelt jedes Bundesland selbst. Dieser Beitrag erklärt Mindestalter, Amtszeit, Ehrenamt und Hauptamt, den Ablauf einer Kandidatur und was im Wahlkampf zählt.

Wenn Sie eine Kandidatur überlegen, finden Sie meine Wahlkampfberatung für Bürgermeisterwahlen auf einer eigenen Seite. Ihre Lage klären wir im kostenlosen Erstgespräch (15 Minuten).

Wichtigste Erkenntnisse

  • Das Mindestalter liegt in sechs der acht geprüften Länder bei 18 Jahren, in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bei 23.
  • Einen Wohnsitz in der Gemeinde verlangt für hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister keines der acht geprüften Länder.
  • Die Amtszeit liegt je nach Land zwischen fünf (Nordrhein-Westfalen) und acht Jahren (Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen).
  • In kleinen Gemeinden ist das Amt oft ein Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung, in größeren ein Hauptamt als Beamtin oder Beamter auf Zeit.
  • Stichwahlen sind häufig: In Nordrhein-Westfalen gab es 2025 bei 36 von 52 Oberbürgermeister- und Landratswahlen eine Stichwahl.

Wer darf Bürgermeister oder Bürgermeisterin werden?

Das Amt ist in Deutschland für viele zugänglich, die Voraussetzungen regelt aber jedes Bundesland selbst. Wählbar sind Deutsche und, außer in Bayern, auch Staatsangehörige anderer EU-Staaten, die das Mindestalter erreicht haben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind, etwa durch einen Richterspruch. In Bayern können nur Deutsche im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG erste Bürgermeisterin oder erster Bürgermeister werden (Art. 39 Abs. 1 GLKrWG). Das Mindestalter liegt in Baden-Württemberg (§ 46 GemO), Bayern (Art. 39 GLKrWG), Brandenburg (§ 65 BbgKWahlG), Hessen (§ 39 HGO, Fassung seit 2015), Sachsen (§ 49 SächsGemO) und Thüringen (Bekanntmachung Stadt Suhl 2024) bei 18 Jahren, in Nordrhein-Westfalen (§ 65 GO NRW) und Niedersachsen (§ 80 NKomVG) bei 23 Jahren. Eine Höchstaltersgrenze gibt es unter diesen Ländern nur noch in Niedersachsen (unter 67 am Wahltag), Sachsen und Thüringen (jeweils unter 65 am Wahltag).

Einen Wohnsitz in der Gemeinde verlangt keines dieser Länder für hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Nur wer sich in Bayern oder Brandenburg um ein ehrenamtliches Bürgermeisteramt bewirbt, muss seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Eine formale Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Viele hauptamtliche Bürgermeister haben aber studiert: In einer Befragung der Bertelsmann Stiftung von 2008 hatten 57 % einen Hochschulabschluss, weitere 4 % waren promoviert (Gehne 2012, Landeszentrale für politische Bildung NRW, S. 71). Erfahrung und eine solide Verankerung in der Kommune spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.

Sechs gleich große Kacheln mit Mindestalter und Amtszeit: Baden-Württemberg 18 und 8 Jahre, Bayern 18 und 6, Brandenburg 18 und 8, Niedersachsen 23 und 8, Nordrhein-Westfalen 23 und 5, Sachsen 18 und 7 Jahre

Regeln nach Bundesland im Überblick

Die Tabelle zeigt die Regeln für hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in acht Flächenländern. Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen haben eigene Regeln. Für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gelten teils andere Altersgrenzen.

LandMindestalterHöchstalter am WahltagAmtszeitWenn niemand mehr als die Hälfte erreicht
Baden-Württemberg18keines8 JahreStichwahl der beiden Erstplatzierten
Bayern18keines6 JahreStichwahl am zweiten Sonntag
Brandenburg18keines8 JahreStichwahl
Hessen18keines (seit 2015)6 JahreStichwahl der beiden Erstplatzierten
Niedersachsen23unter 678 JahreStichwahl
Nordrhein-Westfalen23keines5 JahreStichwahl am zweiten Sonntag
Sachsen18unter 657 Jahrezweiter Wahlgang, die meisten Stimmen genügen; Wahlvorschläge dürfen vorher geändert werden
Thüringen18unter 656 JahreStichwahl der beiden Erstplatzierten am zweiten Sonntag

Quellen: Baden-Württemberg § 45 und § 46 GemO; Bayern Art. 39 und Art. 46 GLKrWG; Brandenburg § 65 BbgKWahlG, Stichwahlen 2025: ZDFheute, 13.10.2025; Hessen Gesetz vom 28.03.2015, GVBl. S. 158 und Stellenausschreibung Gemeinde Waldems, 09/2026; Niedersachsen § 80 NKomVG und Bekanntmachung Stadt Walsrode 2026; Nordrhein-Westfalen § 65 GO NRW und § 46c KWahlG NRW; Sachsen § 49 SächsGemO und § 44a KomWG; Thüringen Bekanntmachung Stadt Suhl 2024, Thüringer Landtag, Drucksache 7/5373 und Thüringer Innenministerium, Informationen für Wählerinnen und Wähler 2024.

Ehrenamt oder Hauptamt: Was verdient eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister?

In kleinen Gemeinden ist das Amt oft ein Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung, in größeren ein Hauptamt mit Besoldung als Beamtin oder Beamter auf Zeit. Beides regelt jedes Land nach Einwohnerzahl. Ein Beispiel: In Baden-Württemberg liegt die Aufwandsentschädigung seit 1. Februar 2025 in Gemeinden bis 500 Einwohner bei 1.249 bis 2.213 Euro im Monat, in Gemeinden mit mehr als 1.000 bis 2.000 Einwohnern bei 2.841 bis 4.719 Euro (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2025 Nr. 5).

Was zeigen die letzten Kommunalwahlen?

In Baden-Württemberg fanden die Kommunalwahlen 2024 in 1.101 Gemeinden statt. Die Wahlbeteiligung an den Gemeinderatswahlen lag bei 60,8 % (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg).

In Nordrhein-Westfalen wurden bei den Kommunalwahlen 2025 in den 396 Gemeinden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister direkt gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 56,8 %; bei den Oberbürgermeister- und Landratswahlen waren 36 Stichwahlen nötig (21 Oberbürgermeister, 15 Landräte) (Innenministerium NRW, 15.09.2025).

Der Anteil der Bürgermeisterinnen liegt laut einer Schätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebunds bei etwa 13,5 % (DStGB, 06.11.2024); unter den ehrenamtlichen Bürgermeistern sind es rund 19 % (Ruhr-Universität Bochum, 2024). Die Amtszeit unterscheidet sich je nach Land: fünf Jahre in Nordrhein-Westfalen, sechs in Bayern (Art. 42 GLKrWG), sieben in Sachsen, acht in Baden-Württemberg (§ 42 GemO), Brandenburg und Niedersachsen (dort seit 2025, zuvor fünf).

Wie gelingt der Weg in die Kommunalpolitik?

Wer Bürgermeister oder Bürgermeisterin werden will, sollte früh beginnen: Engagieren Sie sich in lokalen Vereinen, im Stadtrat oder in Parteien, um Sichtbarkeit zu erlangen und wertvolle Netzwerke aufzubauen. Dies schafft nicht nur Glaubwürdigkeit, sondern ermöglicht es potenziellen Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, praktische Erfahrungen in der Kommunalpolitik zu sammeln, die für den späteren Erfolg unerlässlich sind. In Brandenburg werden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister seit 1993 direkt gewählt. Bei den Stichwahlen am 12. Oktober 2025 gewann in Frankfurt (Oder) der parteilose Axel Strasser mit 69,8 % gegen den AfD-Kandidaten, in Eisenhüttenstadt der parteilose, von der SPD nominierte Marko Henkel mit 57 % (ZDFheute, 13.10.2025). Luca Piwodda wurde im Juni 2024 mit 24 Jahren Bürgermeister von Gartz (Oder) (Berliner Zeitung, 12.08.2024).

Für Kandidatinnen und Kandidaten können digitale Plattformen wie lokale Foren, Apps für Bürgerbeteiligung oder Online-Wahlhilfen hilfreich sein, um früh Rückmeldungen einzuholen. Für Frauen, die kommunalpolitisch aktiv werden wollen, bietet die bundesweite Kontaktstelle Frauen.Vielfalt.Politik Beratung und Vernetzung. Sie führt die Arbeit des „Aktionsprogramms Kommune – Frauen in die Politik!“ fort, das von 2021 bis Ende 2024 lief (Quelle).

Durch systemische Politikberatung lässt sich aber auch die persönliche Vorbereitung von Kandidatinnen und Kandidaten strukturieren: Ich kläre mit Ihnen Stärken, Schwächen und Ihr Profil für die Kandidatur. Laut der Bertelsmann-Befragung von 2008 kamen 61 % der hauptamtlichen Bürgermeister aus dem öffentlichen Dienst, 36 % aus der Kommunalverwaltung (Gehne 2012, S. 71 f.). Weitere Erfolgsfaktoren sind authentische Präsenz, strategische Planung und Netzwerke. Um als Bürgermeister oder Bürgermeisterin erfolgreich zu sein, empfehle ich, mit ehrenamtlichem Engagement zu beginnen, digitale Werkzeuge zu nutzen und bei Bedarf Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wie läuft eine Kandidatur ab?

Zuerst wird der Wahlvorschlag eingereicht. Unterstützungsunterschriften brauchen vor allem Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber sowie neue Wahlvorschläge; wie viele, regelt jedes Land je nach Gemeindegröße. Entwickeln Sie ein Konzept mit Fokus auf lokale Themen wie Infrastruktur oder Klimaschutz.

Fünf Schritte in gleichen Abständen: entscheiden und Rolle klären, Wahlvorschlag mit Unterschriften, Programm mit lokalen Themen, Wahlkampf mit Präsenz und Wahl mit möglicher Stichwahl

Was zählt im Wahlkampf?

  • Persönliche Präsenz: Seien Sie authentisch und nahbar – Hausbesuche und Social-Media-Kampagnen machen Sie bekannt.
  • Strategische Planung: Beginnen Sie aus meiner Erfahrung mindestens ein Jahr vor der Wahl, mit Budget für Flyer und Veranstaltungen.
  • Netzwerke und Allianzen: Kooperationen mit Parteien oder Wählergruppen helfen; wer parteilos antritt, braucht eine gute lokale Verankerung.
  • Mediale Kompetenz: Nutzen Sie Podcasts oder TikTok für junge Wähler.
  • Resilienz und Krisenmanagement: Lernen Sie, mit Rückschlägen umzugehen und systemisch zu denken. Dabei begleite ich Sie in der Politikberatung.

In einer Befragung von 75 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in Baden-Württemberg gaben 81 % an, im Wahlkampf professionelle Hilfe genutzt zu haben; fast jede oder jeder Fünfte arbeitete mit einem sogenannten Bürgermeistermacher (Bachelorarbeit, Hochschule Ludwigsburg). Ob die Beratung den Ausschlag gab, lässt die Arbeit offen. In meiner systemischen Politikberatung entwickle ich mit Ihnen eine Strategie, die zu Ihnen und Ihrer Gemeinde passt.

Praktische Hinweise geben die Beiträge Haustürwahlkampf, Wahlplakate und Social Media für Politiker.

Was macht einen guten Bürgermeister oder eine gute Bürgermeisterin aus?

Ein guter Bürgermeister oder eine gute Bürgermeisterin verbindet persönliche Eigenschaften, Fachwissen und strategisches Handeln. In der Bertelsmann-Befragung von 2008 nannten Bürgermeister Glaubwürdigkeit, Bürgernähe und Durchsetzungsfähigkeit als wichtigste Eigenschaften für das Amt (Bertelsmann Stiftung, 26.02.2008).

Dazu kommt Wissen über Verwaltung und Recht, um komplexe Aufgaben zu bewältigen. Stichwahlen sind häufig: In Nordrhein-Westfalen waren 2025 bei 36 von 52 Oberbürgermeister- und Landratswahlen Stichwahlen nötig. Frauen sind mit rund 13,5 % deutlich in der Minderheit. Unterstützung bieten etwa die Kontaktstelle Frauen.Vielfalt.Politik (frauen-vielfalt-politik.de), Nachfolgerin des Ende 2024 ausgelaufenen „Aktionsprogramms Kommune – Frauen in die Politik!“, und das 2023 für zwei Jahre geförderte Projekt „Ich kann das! – Bürgermeisterinnentalente gesucht“ des Städtetags Baden-Württemberg (Innenministerium BW, 21.07.2023) Solche Wege bespreche ich mit Ihnen in der Politikberatung.

Welche Belastungen bringt das Amt mit sich?

Das Amt ist zeitlich und persönlich anspruchsvoll. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister leiten die Verwaltung, arbeiten mit dem Rat zusammen und stehen in der Öffentlichkeit, oft auch abends und am Wochenende. Dazu kommen Krisen vor Ort, Konflikte im Rat und Kritik in sozialen Medien. Für viele ist außerdem die Vereinbarkeit mit der Familie eine Frage.

Hilfreich sind klare Prioritäten, ein verlässliches Team in Verwaltung und Büro und ein Ort zum Nachdenken außerhalb des Tagesgeschäfts, etwa in Supervision oder Coaching.

Wie ich Sie unterstütze

Ich begleite Sie von der ersten Überlegung bis ins Amt: Wir klären Ihre Motivation, Ihre Rolle und Ihr Umfeld, entwickeln eine Strategie für die Kandidatur und bereiten Auftritte, Gespräche und schwierige Situationen vor. Wie ich Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkampf begleite, beschreibt die Seite Bürgermeisterwahl gewinnen.

Ich bin an keine Partei gebunden und begleite alle, die demokratisch antreten und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, ob für eine Partei, eine Wählergruppe oder parteilos. Alles, was wir besprechen, bleibt vertraulich. Ihre Lage klären wir im kostenlosen Erstgespräch (15 Minuten).

Häufige Fragen zur Bürgermeisterwahl

Wie wird man Kandidat oder Kandidatin für die Bürgermeisterwahl?

Sie brauchen einen Wahlvorschlag. Den reicht eine Partei oder Wählergruppe nach einer Aufstellungsversammlung ein, oder Sie bewerben sich selbst als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber. Wer ohne Partei antritt oder für eine Gruppe ohne Sitz in der Gemeindevertretung, braucht meist Unterstützungsunterschriften. Die Frist steht in der Bekanntmachung der Gemeinde und liegt oft mehrere Wochen vor der Wahl. Ein Beispiel aus Hessen: Für die Bürgermeisterwahl in Waldems am 14. Februar 2027 endet die Frist am 7. Dezember 2026, Einzelbewerber brauchen 30 Unterschriften (Gemeinde Waldems).

Wie alt muss man sein, um Bürgermeister zu werden?

In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Thüringen 18 Jahre, in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen 23 Jahre. Die Tabelle oben zeigt auch Höchstalter und Amtszeit.

Muss ich in der Gemeinde wohnen?

Für das hauptamtliche Amt nicht. Für das ehrenamtliche Amt verlangen Bayern und Brandenburg, dass man seit drei Monaten in der Gemeinde wohnt.

Brauche ich eine bestimmte Ausbildung?

Nein. Viele hauptamtliche Bürgermeister haben aber studiert oder kommen aus der Verwaltung.

Kann ich parteilos antreten?

Ja. Parteilose treten mit einem eigenen Wahlvorschlag an; dafür sind je nach Land und Gemeindegröße in der Regel Unterstützungsunterschriften nötig.

Wie lange dauert eine Amtszeit?

Zwischen fünf und acht Jahren, je nach Land.

Quellen

Über den Autor

Ich bin Sebastian Flack, systemischer Politikberater, politischer Supervisor und Politik-Coach. Als Sozial- und Politikwissenschaftler (M.A.) und Ex-Soldat bin ich seit über zehn Jahren in der Politikberatung tätig. Ich begleite Politikerinnen und Politiker, Parteien, Fraktionen und Organisationen dabei, in komplexen Lagen klar und handlungsfähig zu bleiben.

Meine Arbeit verbindet wissenschaftliche Fundierung, praktische Erfahrung und eine systemische Denkweise. Ich arbeite überparteilich für alle, die demokratisch antreten.

Politikberater Sebastian Flack

Sie planen eine Kandidatur?

Ob Bürgermeisterwahl, Direktmandat oder Parteikampagne: Im kostenlosen Erstgespräch (15 Minuten) klären wir, wo Sie stehen und welche Unterstützung Ihren Wahlkampf voranbringt.