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Wie wird man Landtagsabgeordneter? Voraussetzungen, Wege und Fristen für 2027

Illustration mit einem Parlamentsgebäude und dem Titel: Wie wird man Landtagsabgeordneter? Voraussetzungen, Wege und Fristen 2027

Wer in den Landtag will, braucht zuerst einen Platz auf dem Stimmzettel. Den vergeben in fast allen Fällen die Parteien, lange bevor gewählt wird. 2027 wählen fünf Länder ein neues Landesparlament: das Saarland und Schleswig-Holstein am 18. April, Nordrhein-Westfalen am 25. April, Bremen am 30. Mai und Niedersachsen am 26. September. Dieser Ratgeber erklärt, wer kandidieren darf, wie die Aufstellung abläuft und welche Fristen in den fünf Ländern gelten. Alle Angaben stammen aus den Landeswahlgesetzen und den Bekanntmachungen der Landeswahlleitungen. Wie der Weg in den Bundestag aussieht, steht im Ratgeber Wie wird man Bundestagsabgeordneter?. Wenn Sie eine Kandidatur für den Landtag planen, vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch von 15 Minuten.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Wählbar ist in allen Ländern, wer Deutsche oder Deutscher ist, am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einer Mindestzeit im Land wohnt. In NRW, Schleswig-Holstein, im Saarland und in Bremen sind es drei Monate, in Niedersachsen sechs.
  • Fünf Wahlen 2027: Saarland und Schleswig-Holstein (18.04.), NRW (25.04.), Bremen (30.05.) und Niedersachsen (26.09.).
  • Die Aufstellung entscheidet: Bewerberinnen und Bewerber einer Partei müssen in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Wahl bestimmt werden (§ 17 Parteiengesetz und Landeswahlgesetze).
  • Fristen: Die Wahlvorschläge müssen in NRW bis 15.02.2027, in Schleswig-Holstein bis 22.02.2027 und in Bremen bis 22.03.2027 eingereicht sein, jeweils 18 Uhr. Wer danach kommt, steht nicht auf dem Stimmzettel.
  • Ohne Partei geht es in NRW, Schleswig-Holstein und Niedersachsen als Einzelbewerbung im Wahlkreis, mit 100 bis 200 Unterstützungsunterschriften. Im Saarland und in Bremen sieht das Gesetz keine Einzelbewerbung vor.
  • Bezüge: Die monatliche Entschädigung reicht 2026 von 6.590,27 € in Bremen bis 11.956,60 € in NRW. Bremen ist ein Teilzeitparlament.
  • Arbeitnehmerschutz: In NRW gibt es bis zu zwei Monate Wahlvorbereitungsurlaub, allerdings unbezahlt, und Kündigungsschutz ab der Nominierung. Beamtinnen und Beamte mit Dienstbezügen müssen ihr Amt mit dem Mandat ruhen lassen.

Was macht ein Landtag?

Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung beschließt er die Landesgesetze und den Landeshaushalt, wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten und kontrolliert die Landesregierung. Die Länder sind zum Beispiel für Schule und Berufsausbildung zuständig. Die Grundlage dafür steht in Artikel 30 und Artikel 70 Grundgesetz: Staatliche Aufgaben und Gesetzgebung sind Sache der Länder, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt.

In den 16 Landesparlamenten gibt es zusammen 1.870 Sitze. Die Zahlen je Land mit Quellen stehen im Beitrag Wie viele Politiker gibt es in Deutschland?. Der Frauenanteil lag zum 1. September 2026 bei 33,4 %, von 24,6 % in Bayern bis 48,8 % in Hamburg (Statistisches Bundesamt). Gewählt wird meist alle fünf Jahre, in Bremen alle vier (bpb).

Welche Landtagswahlen stehen 2027 an?

Fünf gleich große Karten: Saarland 18. April 2027, 51 Sitze; Schleswig-Holstein 18. April 2027, 69 Sitze; Nordrhein-Westfalen 25. April 2027, 181 Sitze; Bremen 30. Mai 2027, 87 Sitze; Niedersachsen 26. September 2027, mindestens 135 Sitze

Land Wahltag Sitze (regulär) Wählen ab Wahlvorschläge bis
Saarland 18.04.2027 51 18 66. Tag vor der Wahl, also 11.02.2027, 18 Uhr (berechnet)
Schleswig-Holstein 18.04.2027 69 16 22.02.2027, 18 Uhr
Nordrhein-Westfalen 25.04.2027 181 16 (erstmals) 15.02.2027, 18 Uhr
Bremen 30.05.2027 87 16 22.03.2027, 18 Uhr
Niedersachsen 26.09.2027 mindestens 135 18 69. Tag vor der Wahl, also 19.07.2027, 18 Uhr (berechnet)

Quellen: Saarland wahlrecht.de (Beschluss des Ministerrats vom 03.03.2026) und Landtagswahlgesetz §§ 1, 8, 19; Schleswig-Holstein Bekanntmachung des Landeswahlleiters; NRW Wahlausschreibung, Wahlbekanntmachung der Landeswahlleiterin und Landeswahlgesetz; Bremen wahlrecht.de (Beschluss der Bürgerschaft vom 22.04.2026) und Bremisches Wahlgesetz §§ 1, 5, 17; Niedersachsen wahlrecht.de (Verordnung des Kabinetts vom 11.08.2026), Landeswahlgesetz §§ 14, 15 und Drucksache 19/9919 (90 Wahlkreise ab 2027).

In NRW dürfen bei dieser Wahl erstmals 16-Jährige wählen, das Landeswahlgesetz wurde im Februar 2026 geändert (§ 1 LWahlG NRW). Kandidieren dürfen auch dort erst 18-Jährige.

Wer darf für den Landtag kandidieren?

Das Grundgesetz gibt nur den Rahmen vor: Die Landesparlamente müssen aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehen (Art. 28 Abs. 1 GG). Die Einzelheiten regelt jedes Land selbst. In den fünf Ländern mit Wahl 2027 gilt:

Land Mindestalter Wohnsitz im Land seit Rechtsgrundlage
Saarland 18 3 Monaten § 11 LWG
Schleswig-Holstein 18 3 Monaten § 8 LWahlG
Nordrhein-Westfalen 18 3 Monaten § 4 LWahlG
Bremen 18 3 Monaten §§ 1, 4 BremWahlG
Niedersachsen 18 6 Monaten § 6 NLWG

Überall gilt außerdem: Man muss Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz sein. Nicht wählbar ist, wem ein Gericht die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat. Ein Schulabschluss, eine Ausbildung oder eine Mindestdauer der Parteimitgliedschaft wird gesetzlich nicht verlangt. Wie viele Abgeordnete ohne Berufsabschluss es gibt, zeigt der Beitrag Politiker ohne Ausbildung.

Welche Wege führen in den Landtag?

Drei gleich große Kästen: Direktkandidatur im Wahlkreis, Platz auf der Landesliste, Einzelbewerbung ohne Partei mit 100 bis 200 Unterschriften. Hinweis: Im Saarland und in Bremen gibt es keine Einzelbewerbung

1. Direktkandidatur im Wahlkreis. In NRW (128 Wahlkreise), Niedersachsen (90) und Schleswig-Holstein (35) gibt es eine Erststimme für eine Person im Wahlkreis. Gewählt ist, wer dort die meisten Stimmen hat (§ 14 LWahlG NRW, § 1 LWahlG SH).

2. Platz auf einer Liste. Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste gewählt. Über sie werden die übrigen Sitze besetzt, in der Reihenfolge der Liste. Im Saarland gibt es nur eine Stimme und keine Direktmandate: Die Parteien stellen Listen für die drei Wahlkreise Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen und eine Landesliste auf (§§ 1, 3, 10 LWG Saarland). In Bremen hat jede Person fünf Stimmen, die sie auf Listen und einzelne Bewerberinnen und Bewerber verteilen kann. Dort zählen also auch Personenstimmen auf der Liste, getrennt für die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven (§§ 5 bis 7 BremWahlG).

3. Einzelbewerbung ohne Partei. In NRW, Niedersachsen und Schleswig-Holstein können parteilose Personen einen eigenen Wahlvorschlag im Wahlkreis einreichen. Eine Liste können nur Parteien einreichen. Im Saarland und in Bremen dürfen nur Parteien und Wählervereinigungen Wahlvorschläge machen (§ 15 LWG Saarland, § 7 BremWahlG). In NRW dürfen Parteien auch Parteilose aufstellen (§ 18 Abs. 3 LWahlG NRW).

Wie läuft die Aufstellung in der Partei ab?

Ablauf in sechs Schritten: wählbar sein, in Partei und Wahlkreis verankern, Aufstellungsversammlung mit geheimer Wahl, Wahlvorschlag fristgerecht einreichen, Wahlkampf, Wahltag

Nach § 17 Parteiengesetz muss die Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern „in geheimer Abstimmung erfolgen“. Die Einzelheiten stehen in den Landeswahlgesetzen und den Satzungen der Parteien. In allen fünf Ländern gilt im Kern dasselbe:

  • Versammlung: Für den Wahlkreis wählt eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung (in Schleswig-Holstein: Delegiertenversammlung) der Partei. Für die Landesliste wählt eine Landesversammlung.
  • Geheime Wahl: Jede stimmberechtigte Person darf Vorschläge machen, die Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich vorstellen (§ 18 Abs. 2 LWahlG NRW).
  • Nachweis: Über die Versammlung wird eine Niederschrift angefertigt. Die Versammlungsleitung und zwei Teilnehmende versichern an Eides statt, dass geheim gewählt wurde. Die Bewerberin oder der Bewerber stimmt schriftlich zu.
  • Frühester Zeitpunkt: Aufgestellt werden darf erst gegen Ende der Wahlperiode. In NRW sind es die letzten 15 Monate vor ihrem Ablauf (§ 18 Abs. 5 LWahlG NRW), in Schleswig-Holstein frühestens 44 Monate nach ihrem Beginn (§ 23 Abs. 6 LWahlG SH), im Saarland 40 Monate (§ 17 LWG), in Niedersachsen 44 Monate (§ 18 NLWG) und in Bremen 15 Monate vor Ablauf (§ 19 BremWahlG).

Für die Wahlen im Frühjahr 2027 laufen die Aufstellungen deshalb schon. Im Saarland haben laut einer Übersicht der Union Stiftung mehrere Parteien ihre Landeslisten zwischen März und September 2026 gewählt, eine weitere plant das für Januar 2027.

Wer aufgestellt wird, entscheiden allein die Mitglieder oder Delegierten in der Versammlung. Wie man in Kommune und Partei Fuß fasst, zeigt der Ratgeber Wie wird man Politiker oder Politikerin?.

Welche Fristen gelten für die Wahlen 2027?

Zeitplan am Beispiel Nordrhein-Westfalen: ab März 2026 Aufstellung möglich, 18. Januar 2027 Beteiligungsanzeige neuer Parteien, 15. Februar 2027 Einreichung der Wahlvorschläge, 26. Februar 2027 Zulassung der Landeslisten, 25. April 2027 Wahltag

Die wichtigste Frist ist die Einreichung der Wahlvorschläge. Sie ist eine Ausschlussfrist: Wer sie verpasst, steht nicht auf dem Stimmzettel.

  • Nordrhein-Westfalen: Kreiswahlvorschläge und Landeslisten bis Montag, 15.02.2027, 18 Uhr (69. Tag vor der Wahl). Parteien, die nicht ununterbrochen im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, müssen ihre Teilnahme bis 18.01.2027, 18 Uhr anzeigen (Wahlbekanntmachung, MB.NRW 2026 Nr. 129).
  • Schleswig-Holstein: Wahlvorschläge bis Montag, 22.02.2027, 18 Uhr (55. Tag), Beteiligungsanzeige bis 26.01.2027, 18 Uhr (Bekanntmachung des Landeswahlleiters).
  • Saarland: spätestens am 66. Tag vor der Wahl, 18 Uhr (§ 19 LWG). Für den 18.04.2027 ist das der 11.02.2027. Eine amtliche Bekanntmachung mit Datum lag am 17.10.2026 nicht vor.
  • Bremen: spätestens am 69. Tag, 18 Uhr (§ 17 BremWahlG), laut Amtsblatt vom 07.08.2026 also bis 22.03.2027.
  • Niedersachsen: spätestens am 69. Tag, 18 Uhr (§§ 14, 15 NLWG). Für den 26.09.2027 ist das der 19.07.2027. Eine amtliche Bekanntmachung gibt es noch nicht.

Die Parteien setzen sich oft eigene, frühere Termine. Maßgeblich für die Kandidatur ist am Ende die Bekanntmachung der Landeswahlleitung.

Kann man ohne Partei in den Landtag?

Rechtlich ja, in drei der fünf Länder. Eine Einzelbewerbung braucht Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis, auf amtlichen Formblättern:

Land Einzelbewerbung im Wahlkreis Unterschriften
Nordrhein-Westfalen möglich 200 (§ 19 Abs. 2 LWahlG)
Schleswig-Holstein möglich 100 (§ 26 Abs. 4 LWahlG)
Niedersachsen möglich 100 (§ 14 Abs. 3 und 4 NLWG)
Saarland nicht vorgesehen –
Bremen nicht vorgesehen –

Dieselben Unterschriften brauchen auch Parteien, die nicht im Landtag oder Bundestag vertreten sind. Für eine Landesliste sind es in NRW und Niedersachsen 2.000, in Schleswig-Holstein 1.000. Im Saarland braucht eine solche Partei 300 Unterschriften je Wahlkreisliste (§ 16 Abs. 5 LWG), in Bremen 1 Promille der Wahlberechtigten des Wahlbereichs (§ 18 BremWahlG). Gesammelt werden darf erst nach der Aufstellung, früher geleistete Unterschriften sind ungültig (Bekanntmachung Schleswig-Holstein).

Wer ohne Partei antritt, gewinnt nur, wenn er im Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt. Wie man dort eine eigene Kampagne aufbaut, zeigt die Seite Wahlkampf für Direktkandidaten.

Was gilt für Beruf, Arbeitgeber und öffentlichen Dienst?

Niemand darf daran gehindert werden, sich um ein Mandat zu bewerben. Am Beispiel NRW:

  • Kündigungsschutz: Eine Kündigung wegen der Kandidatur oder des Mandats ist unzulässig. Der Schutz beginnt mit der Aufstellung durch die Partei oder der Einreichung des Wahlvorschlags und gilt bis ein Jahr nach dem Mandat (§ 2 AbgG NRW).
  • Wahlvorbereitungsurlaub: In den letzten zwei Monaten vor der Wahl gibt es auf Antrag bis zu zwei Monate Urlaub. Gehalt oder Lohn werden in dieser Zeit nicht weitergezahlt (§ 3 AbgG NRW, Art. 46 Landesverfassung NRW).
  • Beamtinnen und Beamte: Wer mit Dienstbezügen im Beamtenverhältnis steht, kann nicht zugleich Mitglied des Landtags sein. Die Rechte und Pflichten aus dem Amt ruhen während des Mandats (§ 22 AbgG NRW, § 5 NAbgG, Art. 137 GG). In Schleswig-Holstein, im Saarland und in Niedersachsen gilt das ähnlich auch für Angestellte im öffentlichen Dienst. Bremen nennt einen Katalog leitender Ämter, andere Beschäftigte dürfen dort höchstens zur Hälfte weiterarbeiten (§§ 28, 29 BremAbgG).

Was verdienen Landtagsabgeordnete?

Land Entschädigung pro Monat dazu
Nordrhein-Westfalen 11.956,60 € (ab 01.07.2026) 3.266,71 € für das Versorgungswerk; keine Kostenpauschale (Landtag NRW)
Schleswig-Holstein 10.975 € (ab 01.07.2026) Kosten werden gegen Nachweis erstattet (Landtag SH)
Niedersachsen 8.888,29 € (ab 01.07.2026) 1.774,82 € Aufwandsentschädigung (Drucksache 19/10432)
Saarland 7.173 € (ab 01.04.2026) 1.679 € Unkostenpauschale (Drucksache 17/2206, Beschluss laut dpa)
Bremen 6.590,27 € (ab 01.07.2026) Teilzeitparlament, keine Kostenpauschale (Drucksache 21/1672)

Die Entschädigung ist steuerpflichtig. In Bremen üben die Abgeordneten ihr Mandat mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit aus und können daneben ihren Beruf behalten (§ 2 BremAbgG). Wann man in der Politik überhaupt Geld verdient, erklärt der Beitrag Ab wann verdient man in der Politik Geld?.

Was unterscheidet Landtag und Bundestag?

Vergleich Landtag und Bundestag: eigenes Wahlgesetz je Land gegenüber einem Bundeswahlgesetz, 1.870 Sitze in 16 Landtagen gegenüber 630 im Bundestag, Wahl meist alle fünf Jahre gegenüber vier, Wählen in acht Ländern ab 16 gegenüber 18

  • Rechtsgrundlage: Für den Bundestag gelten Art. 38 Grundgesetz und das Bundeswahlgesetz, für den Landtag die Landesverfassung und das Landeswahlgesetz. Deshalb unterscheiden sich Fristen, Unterschriftenzahlen und Wahlsysteme von Land zu Land.
  • Größe: Der Bundestag hat 630 Sitze (§ 1 BWahlG), die 16 Landesparlamente zusammen 1.870.
  • Wahlperiode: Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt (Art. 39 GG), die meisten Landtage alle fünf Jahre.
  • Wahlalter: Für den Bundestag wählt man ab 18. Bei Landtagswahlen wählt man in acht Ländern ab 16: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, NRW und Schleswig-Holstein (bpb, für NRW § 1 LWahlG NRW). Kandidieren darf man überall ab 18.

Den Weg in den Bundestag erklärt der Ratgeber Wie wird man Bundestagsabgeordneter?.

Wie bereitet man eine Kandidatur vor?

Ein erfundenes Beispiel: Anna Beispiel aus Beispielstadt will 2027 in ihrem Wahlkreis für den Landtag kandidieren. Diese Fragen sollte sie früh klären:

  1. Wählbarkeit prüfen: Ist sie am Wahltag 18, deutsch und lange genug im Land gemeldet?
  2. Weg wählen: Wahlkreis, Liste oder beides? Oder eine Einzelbewerbung, wo das Land sie erlaubt?
  3. Termine kennen: Wann tagt die Aufstellungsversammlung im Wahlkreis, wann die Landesversammlung, und wann ist die Frist der Landeswahlleitung?
  4. Unterstützung sammeln: Wer aus Partei, Kommune und Vereinen unterstützt die Kandidatur? Wer stellt sie in der Versammlung vor?
  5. Beruf und Familie planen: Kann sie Wahlvorbereitungsurlaub nehmen, und wie trägt sie die Zeit ohne Lohn?
  6. Wahlkampf planen: Budget, Team und Mittel wie Wahlplakate, Haustürwahlkampf und Social Media.

Wie ich Sie unterstütze

Ich begleite Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Weg in den Landtag überparteilich, für alle, die demokratisch antreten. Das beginnt vor der Aufstellungsversammlung: Ich helfe Ihnen, Ihre Rolle und Ihr Profil zu klären, Unterstützung in Partei und Wahlkreis zu ordnen und die Vorstellung in der Versammlung vorzubereiten. Für die Zeit danach plane ich mit Ihnen den Wahlkampf im Wahlkreis, siehe Wahlkampf für Direktkandidaten. Wer das Mandat schon hat oder neu im Landtag ist, findet Unterstützung im Politik-Coaching. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, es dauert 15 Minuten.

FAQ zum Landtagsmandat

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Landtagsabgeordneter zu werden?

Man muss am Wahltag 18 Jahre alt und Deutsche oder Deutscher sein und seit einer Mindestzeit im Land wohnen, meist drei Monate, in Niedersachsen sechs. Dazu braucht man einen gültigen Wahlvorschlag: die Aufstellung durch eine Partei oder, wo erlaubt, eine Einzelbewerbung mit Unterschriften.

Sind Landtagsabgeordnete Beamte?

Nein. Abgeordnete haben ein freies Mandat und erhalten eine Entschädigung, keine Besoldung. Beamtinnen und Beamte mit Dienstbezügen können nicht zugleich Mitglied des Landtags sein, ihr Amt ruht während des Mandats (§ 22 AbgG NRW).

Ist Landtagsabgeordneter ein Vollzeitjob?

Das hängt vom Land ab. In Bremen sieht das Gesetz für das Mandat mindestens die halbe Wochenarbeitszeit vor, daneben kann man seinen Beruf behalten (§ 2 BremAbgG). Hamburg gilt als Feierabendparlament (Bund der Steuerzahler). Wie viele Stunden ein Mandat tatsächlich kostet, regeln die Gesetze nicht.

Was verdient ein Landtagsabgeordneter?

Das hängt vom Land ab. 2026 reicht die monatliche Entschädigung in den fünf Ländern mit Wahl 2027 von 6.590,27 € in Bremen bis 11.956,60 € in NRW, siehe Tabelle oben.

Kann man mit 18 in den Landtag gewählt werden?

Ja. In allen Ländern ist man ab 18 wählbar. In Hessen lag die Grenze bis 2018 bei 21 Jahren und wurde per Volksabstimmung gesenkt (Hessischer Landtag, Verfassung Art. 75).

Wie viele Menschen bewerben sich um einen Sitz?

Bei der Landtagswahl 2022 in NRW traten 1.375 Bewerberinnen und Bewerber an, auf 29 Landeslisten und in 128 Wahlkreisen (Landeswahlleiter NRW, Pressemitteilung vom 14.04.2022). Gewählt wurden 195 Abgeordnete.

Muss man Parteimitglied sein?

Nein. In NRW, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist eine Einzelbewerbung im Wahlkreis möglich, und in NRW dürfen Parteien auch Parteilose aufstellen. Wer für eine Partei antritt, darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein.

Weiterführende Quellen

Hinweis: Die Gesetzestexte für das Saarland, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen sind über nichtamtliche Gesamtausgaben verlinkt, weil die Landesportale beim Abruf nicht erreichbar waren. Maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Aktualisierungen

  • 17.10.2026: Beitrag veröffentlicht. Stand aller Fristen und Beträge: Oktober 2026.
Politikberater Sebastian Flack

Autor Sebastian Flack

Über den Autor

Ich bin Sebastian Flack, systemischer Politikberater, politischer Supervisor und Politik-Coach. Als Sozial- und Politikwissenschaftler (M.A.) und Ex-Soldat bin ich seit über zehn Jahren in der Politikberatung tätig. Ich begleite Politikerinnen und Politiker, Parteien, Fraktionen und Organisationen dabei, in komplexen Lagen klar und handlungsfähig zu bleiben.

Meine Arbeit verbindet wissenschaftliche Fundierung, praktische Erfahrung und eine systemische Denkweise. Ich arbeite überparteilich für alle, die demokratisch antreten.

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