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Fraktions­vorsitz: Aufgaben, Wahl und Führung der Fraktion

Titelbild Fraktionsvorsitz: Aufgaben, Wahl und Führung der Fraktion. Vier Kreise mit den Stichworten Leiten, Vertreten, Verbinden und Klären.

Wer eine Fraktion führt, hält viele Fäden in der Hand: die eigene Gruppe, die Verwaltung, die anderen Fraktionen, die Partei und die Öffentlichkeit. Im Gemeinderat und im Kreistag geschieht das meist ehrenamtlich und neben Beruf und Familie. Nach jeder Kommunalwahl übernehmen viele Menschen diese Aufgabe zum ersten Mal.

In diesem Beitrag erkläre ich, welche Aufgaben der Fraktionsvorsitz hat, wie er gewählt wird, was in das Statut gehört, worauf es in den ersten Wochen einer neuen Fraktion ankommt und wie Sie mit Konflikten umgehen. Beispiele beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen; in Ihrem Land gilt die eigene Gemeindeordnung. Ich arbeite überparteilich und begleite alle, die demokratisch antreten. Wenn Sie eine Fraktion führen oder neu übernehmen, vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch (15 Minuten).

Wichtigste Erkenntnisse

  • Fraktionen im Rat sind freiwillige Zusammenschlüsse von Ratsmitgliedern mit gemeinsamer politischer Grundlage. Sie geben sich ein Statut und wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden; in NRW ist auch eine Doppelspitze möglich (§ 56 Abs. 1 GO NRW).
  • Wie viele Mitglieder eine Fraktion braucht, hängt von der Größe des Rates ab. In NRW sind es mindestens zwei, in großen Räten bis zu fünf (§ 56 Abs. 2 GO NRW). Im Bundestag braucht eine Fraktion mindestens fünf Prozent der Abgeordneten (§ 10 GO-BT).
  • Die innere Ordnung einer Fraktion muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen (§ 56 Abs. 1 GO NRW). Das Statut regelt deshalb auch Abstimmung, Aufnahme und Ausschluss.
  • Der Fraktionsvorsitz kostet viel Zeit: In einer Befragung von über 1.000 Stadt- und Gemeinderätinnen im Auftrag des Bundesfamilienministeriums brachte die Hälfte mindestens zehn Stunden pro Woche für das Mandat auf; bei einem Amt wie dem Fraktionsvorsitz können es bis zu 30 Stunden werden (Engagiert vor Ort, S. 8).
  • Konflikte in politischen Gremien sind ein bekanntes Problem. Das Bundeskriminalamt empfiehlt unter anderem kommunale Konfliktberatung bei Konflikten in politischen Gremien (KoMo-Zwischenbericht 2026, S. 18).

Was macht der Fraktions­vorsitz?

Die Gemeindeordnungen legen fest, dass eine Fraktion einen Vorsitz wählt. Was genau dazu gehört, regelt das Statut der Fraktion. In der Praxis sind es meist diese Aufgaben:

  • Sitzungen leiten: Fraktionssitzungen vorbereiten, leiten und so führen, dass am Ende klar ist, wer was übernimmt.
  • Nach außen sprechen: Die Fraktion im Rat, gegenüber der Presse und in Gesprächen mit anderen Fraktionen vertreten. Die Fraktionen dürfen ihre Auffassung öffentlich darstellen (§ 56 Abs. 1 GO NRW).
  • Mit der Verwaltung sprechen: Kontakt zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister, zu Dezernaten und Fachbereichen halten, Informationen in die Fraktion tragen.
  • Mehrheiten suchen: Mit anderen Fraktionen sprechen, Absprachen vorbereiten, bei Bedarf Kooperations- oder Koalitionsgespräche führen.
  • Das Team führen: Aufgaben verteilen, neue und erfahrene Mitglieder zusammenbringen, Fraktionsmitarbeitende anleiten, wenn es welche gibt.
  • Konflikte klären: Unterschiedliche Positionen besprechbar machen, bevor sie die Arbeit blockieren.

Grafik: Sechs typische Aufgaben des Fraktionsvorsitzes in Kacheln. Sitzungen leiten, nach außen sprechen, mit der Verwaltung Kontakt halten, Mehrheiten suchen, das Team führen und Konflikte klären.

Beispiel (erfunden): Anna Beispiel ist neu Vorsitzende einer Fraktion mit sechs Mitgliedern im Rat von Beispielstadt. Drei sind zum ersten Mal gewählt. Sie verteilt die Ausschüsse nach Interessen und Beruf, legt einen festen Termin für die Fraktionssitzung fest und vereinbart mit der Fraktion, dass sie öffentliche Stellungnahmen vorher kurz abstimmt.

Wie wird man Fraktions­vorsitzende oder Fraktions­vorsitzender?

Die Fraktion wählt ihren Vorsitz selbst. Wie gewählt wird (offen oder geheim, mit welcher Mehrheit, für wie lange), steht im Statut. In NRW ist eine Doppelspitze ausdrücklich erlaubt (§ 56 Abs. 1 GO NRW). Oft gibt es eine Stellvertretung und eine Geschäftsführung.

Vor einer Wahl lohnt es sich, drei Fragen für sich zu klären:

  • Zeit: Passt die Aufgabe zu Beruf und Familie? Der Vorsitz bringt Termine am Abend, Vorgespräche und Anrufe zwischen den Sitzungen.
  • Rückhalt: Wer in der Fraktion unterstützt Sie, und wer hat andere Vorstellungen? Eine knappe Wahl ist ein Auftrag, die Unterlegenen einzubinden.
  • Rolle: Wie sehen Sie sich: als Sprecherin oder Sprecher, als Moderatorin oder Moderator, als Strategin oder Stratege? Die Fraktion erwartet meist von allem etwas.

Was gehört in das Statut einer Fraktion?

Das Statut ist die Geschäftsordnung der Fraktion. Die Gemeindeordnung NRW verlangt, dass sich jede Fraktion eines gibt und dass ihre innere Ordnung demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht (§ 56 Abs. 1 GO NRW). Einzelheiten zur Bildung der Fraktionen regelt die Geschäftsordnung des Rates (§ 56 Abs. 4 GO NRW). Typische Inhalte des Statuts:

  • Name und Mitglieder der Fraktion, Aufnahme von Hospitantinnen und Hospitanten,
  • Wahl, Amtszeit und Abwahl von Vorsitz, Stellvertretung und Geschäftsführung,
  • Einladung, Beschlussfähigkeit und Abstimmungen in der Fraktionssitzung,
  • Umgang mit Geld und Personal, wenn die Fraktion Zuwendungen aus dem Haushalt erhält (§ 56 Abs. 3 GO NRW),
  • Vertraulichkeit der Fraktionssitzung,
  • Austritt und Ausschluss.
Symbolbild: Eine Frau leitet eine Besprechung, um den langen Tisch sitzen Menschen und hören zu.

Lesen Sie neben dem Statut auch die Geschäftsordnung des Rates und die Gemeindeordnung Ihres Landes. Fragen zur Rechtslage klären Sie mit der Verwaltung oder einer Rechtsberatung.

Worauf kommt es in den ersten Wochen einer neuen Fraktion an?

Nach einer Kommunalwahl muss vieles schnell gehen: Bis zur ersten Sitzung des Rates sollen Fraktion, Vorsitz und Ausschussbesetzung stehen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

  1. Zusammenschluss: Die gewählten Mitglieder bilden die Fraktion und zeigen sie der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister an, so wie es die Geschäftsordnung des Rates vorsieht.
  2. Statut beschließen: Das alte Statut prüfen oder ein neues beschließen.
  3. Vorsitz wählen: Vorsitz, Stellvertretung und gegebenenfalls Geschäftsführung wählen.
  4. Ausschüsse besetzen: Wer geht in welchen Ausschuss? Interessen, Beruf und Zeit der Mitglieder einbeziehen.
  5. Arbeitsweise vereinbaren: Sitzungstermine, Abstimmung von Pressearbeit, Umgang mit abweichenden Meinungen.

Für neu gewählte Mitglieder ist der Einstieg oft mühsam. In der Studie für das Bundesfamilienministerium nannten viele Befragte es eine der größten Herausforderungen, sich Fachwissen wie Haushaltsrecht und Verwaltungsstrukturen allein und mit viel Zeitaufwand aneignen zu müssen (Engagiert vor Ort, S. 30). Eine Fraktion, die Neue bewusst einarbeitet, gewinnt deshalb doppelt. Was auf neu Gewählte in den ersten zwölf Monaten zukommt, steht im Ratgeber Das erste Jahr im Mandat.

Grafik: Die ersten Wochen einer neuen Fraktion in fünf Schritten. Zusammenschluss und Anzeige, Statut beschließen, Vorsitz und Stellvertretung wählen, Ausschüsse besetzen, Arbeitsweise vereinbaren.

Wie gehe ich mit Konflikten in der Fraktion um?

Streit gehört zur Politik, auch in der eigenen Fraktion. Schwierig wird es, wenn Konflikte nicht mehr besprochen werden, sondern im Rat, in der Presse oder in sozialen Netzwerken ausgetragen werden. Typische Anlässe sind:

  • Macht und Rollen: Wer spricht für die Fraktion? Wer bekommt welchen Ausschuss oder welches Amt?
  • Positionen: Bei strittigen Entscheidungen, etwa im Haushalt oder bei Bauprojekten, stehen sich Gruppen in der Fraktion gegenüber.
  • Ehrenamt und Hauptamt: Ehrenamtliche Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeitende haben unterschiedliche Erwartungen an Tempo und Verfügbarkeit.
  • Nach einer Wahl: Eine kleinere Fraktion muss Verluste verarbeiten und ihre Rolle neu finden (mehr dazu bei der politischen Supervision nach einer Wahlniederlage).
  • Druck von außen: Anfeindungen gegen einzelne Mitglieder belasten die ganze Gruppe (siehe Anfeindungen gegen Politikerinnen und Politiker).

Was hilft: Konflikte früh ansprechen, in der Fraktionssitzung einen festen Raum dafür schaffen und Entscheidungen nachvollziehbar treffen. Wenn sich die Lage festgefahren hat, kann eine Person von außen helfen, die keiner Seite angehört. Systemisch heißt für mich, nach dem Muster zu suchen, an dem alle beteiligt sind, statt nach Schuldigen.

Was passiert, wenn jemand die Fraktion verlässt?

Ein Austritt oder ein Ausschluss verändert die Mehrheiten im Rat und oft auch die Ausstattung der Fraktion. Wie Austritt und Ausschluss ablaufen, regelt das Statut; das Verfahren muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen (§ 56 Abs. 1 GO NRW). Sinkt die Zahl der Mitglieder unter die Mindeststärke, verliert die Gruppe ihren Status als Fraktion (§ 56 Abs. 2 GO NRW). Lassen Sie solche Fragen rechtlich prüfen, bevor Sie handeln.

Symbolbild: Ein Mann spricht in einem Besprechungsraum vor einer Runde am Konferenztisch, daneben ein Bildschirm mit Diagrammen.

Für den Vorsitz ist ein Austritt auch eine Führungsfrage: Wie spricht die Fraktion darüber, intern und öffentlich? Wie bleibt die Gruppe arbeitsfähig? Ein ruhiges Auswertungsgespräch hilft mehr als schnelle Schuldzuweisungen. Wenn es um Zahlen und den Haushalt geht, hilft der Ratgeber Haushaltsrede.

Ein Beispiel aus meiner Beratung

Ausgangslage: Nach einer turbulenten Wahl standen Fraktionen in Gemeinderat und Kreistag vor einem Neuanfang. Sie hatten zwischen fünf und rund fünfzig Mitglieder. Viele waren zum ersten Mal gewählt, und es hatte Abspaltungen gegeben.

Auftrag: Die Fraktion arbeitsfähig machen. Offen waren fast alle Grundfragen: Rollen und Vorsitz, das Statut, die Arbeitsweise, der Umgang mit Streit, die Kommunikation nach innen und außen und gemeinsame Ideen und Ziele für die Wahlperiode.

Vorgehen: Ich habe die Fraktionen in regelmäßigen Abständen begleitet: mit Klausuren, mit Supervision für die ganze Gruppe und mit Coaching für den Vorsitz. Neue und erfahrene Mitglieder haben dabei gemeinsam geklärt, wer welche Aufgabe übernimmt und wie die Fraktion Entscheidungen trifft.

Veränderung: Die Arbeit der Fraktionen ist besser geworden, es gibt weniger Konflikte, und sie haben mehr politischen Einfluss und Wirkung.

Anonymisiert, weil meine Arbeit vertraulich ist. Ihr Anliegen ist ähnlich? Im kostenlosen Erstgespräch (15 Minuten) klären wir, ob ich Ihnen helfen kann.

Wie ich Sie unterstütze

Ich begleite Fraktionsvorsitzende und ganze Fraktionen, vom Gemeinderat bis zum Bundestag, überparteilich und für alle, die demokratisch antreten. Ich habe neu gewählte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und neu gebildete Fraktionen begleitet. Im Politik-Coaching klären wir Ihre Rolle als Vorsitzende oder Vorsitzender, Ihre Ziele für die Wahlperiode und Ihren Umgang mit schwierigen Situationen. In der politischen Supervision arbeitet die Fraktion regelmäßig an ihrer Zusammenarbeit.

Eine Fraktionsklausur zu Beginn der Wahlperiode hilft, Ziele und Aufgaben zu klären. Wenn Ihre Fraktion mit der Rathausspitze im Streit liegt, hilft der Ratgeber Bürgermeister und Gemeinderat. Was Sie politisch entscheiden, bleibt Ihre Sache. Rechtsberatung gebe ich nicht. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch (15 Minuten).

Häufige Fragen zum Fraktions­vorsitz

Wie viele Mitglieder braucht eine Fraktion im Gemeinderat?

Das regelt die Gemeindeordnung des Landes. In NRW sind es mindestens zwei Mitglieder; in Räten mit mehr als 50 Mitgliedern drei, mit mehr als 74 vier und mit mehr als 90 fünf (§ 56 Abs. 2 GO NRW).

Kann eine Fraktion eine Doppelspitze haben?

In NRW ja, die Gemeindeordnung erlaubt das ausdrücklich (§ 56 Abs. 1 GO NRW). In anderen Ländern hängt es von Gemeindeordnung und Statut ab.

Wie viel Zeit kostet der Fraktions­vorsitz?

Das hängt von Ort und Größe des Rates ab. In der Befragung für das Bundesfamilienministerium waren es bei herausgehobenen Ämtern wie dem Fraktionsvorsitz bis zu 30 Stunden pro Woche (Engagiert vor Ort, S. 8).

Unsere Fraktion ist zerstritten. Was können wir tun?

Sprechen Sie den Konflikt in einer eigenen Sitzung an, nicht nebenbei. Klären Sie zuerst, worum es geht: um Inhalte, Rollen oder Vertrauen. Wenn die Gruppe allein nicht weiterkommt, kann eine Moderation oder politische Supervision von außen helfen.

Muss ein Ratsmitglied immer mit seiner Fraktion stimmen?

Nein. Ratsmitglieder handeln nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung (§ 43 Abs. 1 GO NRW). Fraktionen verabreden trotzdem oft ein gemeinsames Abstimmungsverhalten; wie sie mit abweichenden Meinungen umgehen, sollten sie offen besprechen.

Wer bezahlt die Arbeit der Fraktion?

In NRW gewährt die Gemeinde den Fraktionen Zuwendungen aus Haushaltsmitteln, etwa für Sach- und Personalkosten; sie werden im Haushaltsplan ausgewiesen (§ 56 Abs. 3 GO NRW).

Quellen

Aktualisierungen

  • 24.10.2026: Beitrag veröffentlicht. Stand der Rechtsgrundlagen und Zahlen: 24.10.2026.
Politikberater Sebastian Flack

Autor Sebastian Flack

Über den Autor

Ich bin Sebastian Flack, systemischer Politikberater, politischer Supervisor (ASAS) und Politik-Coach. Als Sozial- und Politikwissenschaftler (M.A.) und Ex-Soldat bin ich seit über zehn Jahren in der Politikberatung tätig. Ich begleite Politikerinnen und Politiker, Parteien, Fraktionen und Organisationen dabei, in komplexen Lagen klar und handlungsfähig zu bleiben.

Meine Arbeit verbindet wissenschaftliche Fundierung, praktische Erfahrung und eine systemische Denkweise. Ich arbeite überparteilich für alle, die demokratisch antreten.

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