Wie funktioniert eine Wahlprüfung? Das Beispiel BSW nach der Bundestagswahl 2025

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 fehlten dem BSW 9.529 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Die Partei verlangt seitdem eine Neuauszählung. Der Weg dorthin führt über die Wahlprüfung (Deutscher Bundestag).
In diesem Beitrag erkläre ich, wie eine Wahlprüfung abläuft, was im Fall BSW bisher geschehen ist und was eine Neuauszählung bewirken könnte. Ich ergreife dabei für keine Seite Partei. Wenn Sie in Ihrer Partei, Ihrem Team oder als Kandidatin oder Kandidat mit einem knappen Ergebnis umgehen müssen, sprechen Sie mich gern an: kostenloses Erstgespräch (15 Minuten).
Wichtigste Erkenntnisse
- Das BSW erhielt 2.472.947 Zweitstimmen, das sind 4,981 Prozent. Es scheiterte damit knapp an der Fünf-Prozent-Hürde (Bundeswahlleiterin).
- Über die Gültigkeit der Wahl entscheidet zuerst der Bundestag. Erst danach ist eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich (Art. 41 GG).
- Der Bundestag wies die Einsprüche zur Neuauszählung am 18. Dezember 2025 zurück. Das BSW reichte daraufhin Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe ein (Deutscher Bundestag, beck-aktuell).
- Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe ich bis zum 16. Oktober 2026 nicht gefunden.
- Entscheidend ist allein, ob ein Wahlfehler konkret belegt ist und die Sitzverteilung beeinflussen kann. Petitionen und Unterschriftenlisten spielen dafür rechtlich keine Rolle.
Wie knapp war das Ergebnis des BSW?
Laut endgültigem Ergebnis erhielt das BSW 2.472.947 von 49.649.512 gültigen Zweitstimmen. Das entspricht 4,981 Prozent (Bundeswahlleiterin). Bis zur Hürde fehlten 9.529 Stimmen (Deutscher Bundestag).
Der Bundeswahlausschuss stellte das endgültige Ergebnis am 14. März 2025 fest. Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis aus der Wahlnacht kamen für das BSW 4.277 Stimmen hinzu. An der Sitzverteilung änderte das nichts (Deutscher Bundestag).
Wer prüft eine Bundestagswahl?
Das Grundgesetz legt fest: „Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages.“ Gegen dessen Entscheidung ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig (Art. 41 GG). Die Einzelheiten regeln das Wahlprüfungsgesetz und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Vor der Feststellung des Endergebnisses gibt es kaum gerichtlichen Rechtsschutz. Das Bundesverfassungsgericht lehnte deshalb am 13. März 2025 Eilanträge ab, die eine Neuauszählung vorab erzwingen sollten. Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler sei „dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten“ (Bundesverfassungsgericht, PM 24/2025).
Wie läuft eine Wahlprüfung ab?
Einspruch beim Bundestag
Die Prüfung beginnt nur auf Einspruch. Einspruch einlegen können alle Wahlberechtigten, Gruppen von Wahlberechtigten sowie die Wahlleitungen und die Präsidentin oder der Präsident des Bundestages. Der Einspruch muss schriftlich und begründet sein. Er muss binnen zwei Monaten nach dem Wahltag beim Bundestag eingehen (§ 2 WahlPrüfG). Für die Wahl 2025 lief diese Frist im April 2025 ab.
Wahlprüfungsausschuss
Der Wahlprüfungsausschuss bereitet die Entscheidung vor. Er hat neun ordentliche Mitglieder und wird für die Wahlperiode gewählt (§ 3 WahlPrüfG). Er holt Auskünfte ein, etwa bei den Wahlleitungen. Weitergehende Ermittlungen führt er in der Regel nur, wenn eine Auswirkung auf die Sitzverteilung nicht auszuschließen ist (§ 5 WahlPrüfG).
Beschluss des Bundestages
Der Ausschuss legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor. Der Bundestag entscheidet mit einfacher Mehrheit (§ 13 WahlPrüfG).
Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht
Gegen den Beschluss können unter anderem Wahlberechtigte, deren Einspruch zurückgewiesen wurde, Beschwerde in Karlsruhe erheben. Die Frist beträgt zwei Monate ab dem Beschluss des Bundestages. Innerhalb dieser Frist muss die Beschwerde auch begründet werden (§ 48 BVerfGG). Für die eigene Entscheidung des Gerichts gibt es keine gesetzliche Frist (ZDFheute).
Was zählt als Wahlfehler?
Ein Wahlfehler ist jeder Verstoß gegen Wahlvorschriften. Folgen hat er nur, wenn er mandatsrelevant ist, also die Sitzverteilung beeinflussen kann. Das muss eine konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit sein (Drucksache 21/3100).
Wer Einspruch einlegt, muss konkrete Tatsachen vortragen. Die bloße Behauptung von Zählfehlern oder allgemeine Hinweise auf mögliche Fehlerquellen reichen nach ständiger Praxis nicht. Auch ein knappes Ergebnis allein ist kein Grund für eine Nachzählung (Drucksache 21/3100).
Was ist im Fall BSW bisher geschehen?
| Datum | Ereignis | Quelle |
|---|---|---|
| 23.02.2025 | Bundestagswahl, BSW bei 4,981 % | Bundeswahlleiterin |
| 13.03.2025 | Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge auf vorherige Neuauszählung als unzulässig ab | BVerfG, PM 24/2025 |
| 14.03.2025 | Endgültiges Ergebnis, BSW +4.277 Stimmen | Deutscher Bundestag |
| 22.04.2025 | Einspruch des BSW beim Bundestag | Deutscher Bundestag |
| 04.12.2025 | Wahlprüfungsausschuss empfiehlt Zurückweisung | Drucksache 21/3100 |
| 18.12.2025 | Bundestag weist die Einsprüche zurück | Deutscher Bundestag |
| 18.02.2026 | Einreichung der Wahlprüfungsbeschwerde gemeldet | beck-aktuell |
Der Ausschuss beriet zwei Einsprüche (WP 893/25 und WP 894/25), soweit sie auf eine Neuauszählung zielten. CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke stimmten für die Zurückweisung, die AfD dagegen (Drucksache 21/3100). Laut Ausschuss konnte „kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften“ festgestellt werden. Der Bundestag folgte der Empfehlung am 18. Dezember 2025 in namentlicher Abstimmung, 129 Abgeordnete stimmten dagegen (Deutscher Bundestag).
Das BSW hatte im Einspruch unter anderem Auszählungsfehler und eine Neubewertung ungültiger Stimmen geltend gemacht (Deutscher Bundestag). Die Beschwerde in Karlsruhe umfasst laut Bericht 177 Seiten und stützt sich auf acht eidesstattliche Versicherungen. Nach eigener Darstellung geht es der Partei um die korrekte Ermittlung des Ergebnisses (beck-aktuell).
Wie ist der Stand im Oktober 2026?
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerde des BSW habe ich bis zum 16. Oktober 2026 weder in den Pressemitteilungen des Gerichts noch in Medienberichten gefunden. Im März 2026 hieß es, das Gericht wolle noch in diesem Jahr entscheiden (ZDFheute).
Unabhängig vom BSW hat das Gericht im Juli 2026 eine andere Wahlprüfungsbeschwerde verworfen. Es mahnte dabei den Bundestag, seine Pflicht zur Wahlprüfung „zeitnah und sachgerecht“ zu erfüllen. Gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei der Wahl 2025 sah es keine Bedenken (Bundesverfassungsgericht, PM 51/2026).
Heißt die Partei noch Bündnis Sahra Wagenknecht?
Nein. Seit dem 1. Oktober 2026 heißt die Partei „Bündnis Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft“. Das Kürzel BSW bleibt. Beschlossen hat das der Bundesparteitag in Magdeburg am 7. Dezember 2025 (Stuttgarter Zeitung).
Auf demselben Parteitag wurden Fabio De Masi und Amira Mohamed Ali an die Spitze gewählt. Sahra Wagenknecht hatte angekündigt, den Bundesvorsitz abzugeben (ZDFheute). Für das Wahlprüfungsverfahren ändert der neue Name nichts. Es geht um die Wahl vom Februar 2025.
Was könnte eine Neuauszählung bewirken?
Der Bundestag hat 630 Sitze (§ 1 BWahlG). Parteien unter fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen bleiben bei der Verteilung außen vor (§ 4 BWahlG). Derzeit verteilen sich die Sitze so: CDU 164, CSU 44, AfD 152, SPD 120, Grüne 85, Linke 64, SSW 1 (Bundeswahlleiterin).
Würde das BSW nach einer Korrektur die Hürde überspringen, müssten die 630 Sitze neu verteilt werden. Die übrigen Parteien würden Sitze abgeben. Wie viele, hängt vom korrigierten Ergebnis ab. Bleibt das BSW unter fünf Prozent, ändert sich an der Sitzverteilung nichts.
Das Gericht hat mehrere Möglichkeiten. Es kann einen Wahlfehler feststellen, ohne die Wahl für ungültig zu erklären (§ 48 BVerfGG). Es kann eine Wahl auch teilweise für ungültig erklären. Bei der Bundestagswahl 2021 ordnete es eine Wiederholung in 455 von 2.256 Berliner Wahlbezirken an. Eine bloße Berichtigung des Ergebnisses kam dort nicht in Betracht, weil sich die Auswirkungen der Fehler nicht konkret feststellen ließen (Bundesverfassungsgericht, PM 119/2023).
Warum spielen Petitionen rechtlich keine Rolle?
Jede Person darf sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag wenden (Art. 17 GG). Die Wahlprüfung ist aber ein eigenes Verfahren. Sie beginnt nur mit einem fristgerechten, begründeten Einspruch (§ 2 WahlPrüfG).
Geprüft wird, ob konkrete Wahlfehler vorliegen und ob sie mandatsrelevant sind (Drucksache 21/3100). Die Zahl der Unterschriften sagt darüber nichts aus. Eine Petition kann eine politische Debatte begleiten. Auf das Ergebnis der Wahlprüfung hat sie keinen rechtlichen Einfluss.
Wie ich Sie unterstütze
Knappe Wahlergebnisse setzen Menschen unter Druck. Das gilt für Parteien, die knapp scheitern, ebenso wie für Kandidierende, die knapp gewinnen, und für Teams, die eine Entscheidung abwarten müssen. Ich begleite Sie in solchen Situationen überparteilich und vertraulich.
Mit Ihnen kläre ich, wie Sie intern mit Unsicherheit umgehen, wie Sie gegenüber Mitgliedern und Öffentlichkeit sachlich kommunizieren und wie Ihr Team handlungsfähig bleibt. Ich arbeite systemisch: Ich schaue auf Rollen, Erwartungen und Dynamiken in Ihrer Organisation. Rechtsberatung, Lobbyarbeit und Interessenvertretung biete ich nicht an. Für juristische Fragen brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch (15 Minuten).
Häufige Fragen zu Wahlprüfung und BSW Neuauszählung
Wie viele Stimmen fehlten dem BSW?
9.529 Stimmen. Das BSW kam auf 4,981 Prozent (Deutscher Bundestag).
Kann man einfach eine Neuauszählung beantragen?
Nein. Nötig ist ein Einspruch beim Bundestag binnen zwei Monaten nach der Wahl mit konkret begründeten Wahlfehlern (§ 2 WahlPrüfG). Ein knappes Ergebnis allein genügt nicht (Drucksache 21/3100).
Warum entscheidet zuerst der Bundestag und nicht ein Gericht?
Das Grundgesetz weist die Wahlprüfung dem Bundestag zu. Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert dessen Entscheidung auf Beschwerde (Art. 41 GG).
Hat das Bundesverfassungsgericht schon entschieden?
Bis zum 16. Oktober 2026 habe ich keine Entscheidung gefunden. Ich aktualisiere diesen Beitrag, sobald eine vorliegt.
Was bedeutet „mandatsrelevant“?
Ein Wahlfehler muss die Sitzverteilung im Bundestag konkret beeinflussen können. Eine nur theoretische Möglichkeit reicht nicht (Drucksache 21/3100).
Wie heißt das BSW heute?
Seit dem 1. Oktober 2026 „Bündnis Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft“, das Kürzel bleibt (Stuttgarter Zeitung).
Quellen
- Bundeswahlleiterin: Bundestagswahl 2025, Ergebnisse Deutschland
- Deutscher Bundestag: Bundeswahlausschuss stellt endgültiges Ergebnis fest (14.03.2025)
- Deutscher Bundestag: Einsprüche gegen die Bundestagswahl zurückgewiesen (18.12.2025)
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/3100, Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (04.12.2025)
- Grundgesetz: Art. 17, Art. 41
- Wahlprüfungsgesetz
- § 48 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
- Bundeswahlgesetz: § 1, § 4
- Bundesverfassungsgericht: PM 24/2025, Erfolglose Anträge zum Wahlergebnis des BSW
- Bundesverfassungsgericht: PM 119/2023, Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin
- Bundesverfassungsgericht: PM 51/2026, Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde mit Hinweis zur zeit- und sachgerechten Wahlprüfung
- beck-aktuell: BSW reicht Wahlprüfungsbeschwerde ein (18.02.2026)
- ZDFheute: BSW hofft auf Verfassungsgericht (09.02.2026)
- ZDFheute: Bundesverfassungsgericht: Die wichtigsten Urteile in 2026 (12.03.2026)
- ZDFheute: BSW-Parteitag in Magdeburg (Dezember 2025)
- Stuttgarter Zeitung: Warum hat das BSW jetzt einen neuen Namen? (01.10.2026)
Über den Autor
Ich bin Sebastian Flack, systemischer Politikberater, politischer Supervisor und Politik-Coach. Als Sozial- und Politikwissenschaftler (M.A.) und Ex-Soldat bin ich seit über zehn Jahren in der Politikberatung tätig. Ich begleite Politikerinnen und Politiker, Parteien, Fraktionen und Organisationen dabei, in komplexen Lagen klar und handlungsfähig zu bleiben.
Meine Arbeit verbindet wissenschaftliche Fundierung, praktische Erfahrung und eine systemische Denkweise. Ich arbeite überparteilich für alle, die demokratisch antreten.
Systemische Politikberatung kennenlernen
Sie stehen vor einer politischen Entscheidung oder einem Konflikt im Team? Systemische Politikberatung hilft, Zusammenhänge zu erkennen und tragfähige Lösungen zu finden. Das Erstgespräch (15 Minuten) ist kostenlos.